Was ist eine MPU und warum wird sie angeordnet?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist ein behördliches Gutachten, das die Fahreignung von Verkehrsteilnehmern überprüft, wenn Zweifel an ihrer Eignung bestehen, z. B. durch Alkohol- oder Drogenkonsum, Punkte in Flensburg oder schwere Verkehrsverstöße. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Person sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Eine MPU wird angeordnet bei:

  • Trunkenheitsfahrten (ab 1,6 Promille oder wiederholt ab 0,5 Promille),
  • Drogenkonsum,
  • Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister,
  • schweren Verkehrsverstößen (z. B. Nötigung oder Rotlichtverstöße),
  • körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen, die die Fahreignung in Frage stellen.

Die MPU besteht aus drei Hauptteilen:

  • Medizinischer Teil: Überprüfung der körperlichen Gesundheit, z. B. Blut- oder Urinproben bei Alkohol-/Drogenfällen.
  • Psychologisches Gespräch: Analyse des Fehlverhaltens, der Einsicht und Verhaltensänderung.
  • Leistungstests: Computergestützte Tests zu Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Wahrnehmung.

Eine MPU dauert in der Regel 3 bis 4 Stunden, abhängig von der Fragestellung und dem Umfang der Untersuchung.

Die Kosten variieren je nach Anlass und Begutachtungsstelle. Sie liegen etwa zwischen 530 € und über 3.000 €, z. B. bei Drogenfällen oder komplexen Fragestellungen. Zusätzliche Kosten können für Abstinenznachweise oder Vorbereitungskurse anfallen.

Eine MPU-Anordnung ist kein selbstständiger Verwaltungsakt und daher schwer anfechtbar. Man kann sich weigern, die MPU abzulegen, aber dies führt in der Regel zur Nicht-Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Anordnung rechtmäßig ist.

  • Bei einem negativen Gutachten bleibt die Fahrerlaubnis entzogen. Das Gutachten enthält Empfehlungen, wie man sich verbessern kann (z. B. Kurse oder Therapie). Eine erneute MPU ist möglich, nachdem die empfohlenen Maßnahmen umgesetzt wurden.

Nein, ein ausländischer EU-Führerschein umgeht die MPU nicht. Deutsche Behörden können bei Verkehrsauffälligkeiten die Fahreignung prüfen und die Fahrberechtigung entziehen, wenn keine positive MPU vorliegt.

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend. Dazu gehören:

  • Reflexion des eigenen Fehlverhaltens,
  • Teilnahme an Vorbereitungskursen oder Beratungen bei Verkehrspsychologen,
  • ggf. Abstinenznachweise (z. B. Haaranalysen oder Urinkontrollen) bei Alkohol-/Drogenfällen. Seriöse Anbieter wie Verkehrspsychologen oder Beratungsstellen helfen, realistische Erwartungen zu setzen.

Die MPU kann frühestens vier Wochen vor Ablauf der Sperrfrist absolviert werden. Eine neue Fahrerlaubnis kann drei Monate vor Ablauf beantragt werden.

Eine MPU-Anordnung verjährt nicht direkt. Nach fünf Jahren ohne schwere Verkehrsverstöße beginnt jedoch eine Art Verjährung, die nach weiteren zehn Jahren (insgesamt 15 Jahre) dazu führen kann, dass alte Verstöße nicht mehr berücksichtigt werden. In solchen Fällen kann jedoch eine erneute Fahrprüfung erforderlich sein.